Baden-Württemberg
Hinweis
Zur Zeit haben wir in Baden-Württemberg noch kein eigenes Büro. Natürlich betreuen wir Sie bis dahin von unserem Hauptbüro aus.
Übrigens, wir suchen noch qualifizierte Sachverständige, die entweder schon öffentlich bestellt und vereidigt sind oder eine Bestellung anstreben für unser Landesbüro Baden-Württemberg mit Arbeitsbezug zu Immobilien.
Adolf Krohn
Büro Rheinland-Pfalz / Saarland:
54649 Waxweiler, Auf Staudigt 2-3
Telefon: 06554 / 93200, Fax: 06554 / 93203
Büro Nordrhein-Westfalen:
47441 Moers, Uerdinger Straße 23
Telefon: 02841 / 929570, Fax: 02841 / 929571
Zusatzqualifikationen und Erfahrungen:
Bilanzbuchhalter IHK, Handwerksmeister, staatl. gepr. Betriebswirt und ca. 15 Jahre Erfahrung als technisch-kaufmänischer Revisor, Bauprüfer und Baurevisor in verschiedenen Konzernrevisionen im Handel, dem internationalen Anlagenbau, der US- Army und der Chemieindustrie.
Hinweis: Im Downloadbereich finden sie Broschüren zum Thema Mietnebenkosten und Betriebskosten zum Herunterladen.
Meine Arbeitsschwerpunkte als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mietnebenkosten und Betriebskosten für Grundstücke und Gebäude sind die Prüfungen bei den
- klassischen Betriebskosten im Bereich der Industrie im Zusammenhang mit industriellen Prozessen, Verwaltungsbauten usw.,
- Mietnebenkosten und Betriebskosten im Bau- und Immobilienbereich auch im Bereich der Geschäftsbauten, Einkaufszentren, Wohnungswesen usw.,
- Die Mietnebenkosten und Betriebskosten der WEG`s Wohnungseigentumsgemeinschaften, einschließlich der Prüfung der Anteilsbewertung unter Einbeziehung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltertätigkeit und der in der Eigentümerversammlung für die Kostenverteilung getroffenen Beschlüsse.
jeweils inklusiv aller kaufmännischen, organisatorischen und buchhalterischen Fragestellungen.
Vorstellung des Sachverständigen
Als Autor und von der IHK zu Trier öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Mietnebenkosten und Betriebskosten habe ich sowohl eine umfassende bautechnische, als auch kaufmännische Ausbildung und Berufspraxis, die es mir ermöglicht die bautechnischen, wirtschaftlichen und buchhalterischen Sachverhalte in Prüfungen einzubeziehen, soweit diese sich auf die Betriebskosten auswirken.
Nach dem Abschluss meiner bautechnischen Laufbahn, inklusiv Meisterprüfung in einem Bauhandwerk, habe ich noch berufsbegleitend die formalen Prüfungen als Industriekaufmann (IHK-Duisburg) Bilanzbuchhalter IHK (IHK-Nürnberg) und staatl. gepr. Betriebswirt (NRW) abgelegt.
In meiner Berufspraxis habe ich in unterschiedlichen Branchen
- komplexe Systemprüfungen im Bau- und Anlagenbau durchgeführt.
- Regelwerke für die Bau- und Entsorgungsorganisation ganzer Funktionsbereiche in Industrie- und Handelsunternehmen entwickelt und eingeführt.
- in Einzelfallprüfungen umfangreiche dolose Handlungen aufgedeckt und die weitere juristische Behandlung begleitet.
- selbst aus der Revision heraus Verantwortung als Verwaltungsleiter einer Konzernzentrale übernommen und diese reorganisiert.
- als Center-Manager ein großes innerstädtisches Einkaufszentrum geleitet.
- als leitender Baukaufmann und stellvertretender Bauleiter ein großes internationales Pipeline-Projekt abgewickelt.
- als Unternehmer und Projektverantwortlicher mehrere bedeutende Bauprojekte im Inland und europäischem Ausland durchgeführt.
- in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts "Task-Force" und Baurevision mit direkter Weisungsbefugnis durchgeführt.
In dem Sachverständigengebiet "Mietnebenkosten und Betriebskosten für Grundstücke und Gebäude" wurde ich durch die IHK Trier öffentlich bestellt und vereidigt.
Auszug aus meinen Referenzen:
Mietnebenkosten und Betriebskosten der WEG`s
- AG Pforzheim 3 UR II 8/00
- AG Wesel 34/II 48/99 WEG-3
- AG Mainz 73 UR II 162/98.WEG
- AG Pforzheim 3 UR II 53/99
- AG Friedberg 3 II 4/00 WEG
- AG Pforzheim 3 UR II 71/99
Landgerichte
- LG Bonn, 15 O 486/95
- LG Fulda, 2 O 529/96
- LG Bonn, 12 O 102/98
- LG Oldenburg, 10 O 1044/99
- LG Duisburg, 10 O 91/99
- LG Bonn, 7 O 520/98
- LG Bonn, 15 O 430/98
- LG Saarbrücken 15 O 23/99
- LG Bonn, 15 O 218/98
- LG Saarbrücken 15 O 82/96
- LG Saarbrücken 6 O 226/99
- LG Bonn, 6 S 237/99
- LG Kaiserslautern HK O 1/99
Amtsgerichte
- AG Saarburg 5 C 284/99
- AG Greifswald, 44 C 195/98
- AG Sulzbach, 5 C 674/96
- AG Ettenheim, C 151/96
- AG Wesel, 5 C 351/97
- AG Wesel, 5 C 410/97
- AG Wesel, 5 C 159/98
- AG Sulzbach, 5 C 674/96
- AG Blieskastl, C 41/97
- AG Schwerin, 14 C 509/98
- AG Göttingen, 23 C 249/97
- AG Bautzen, 3 C 1250/97
- AG Verden/Aller, 2 C 444/97
- AG Bonn, 6 C 276/98
- AG Limburg 4 C 2026/98 10
- XX AG Oldenburg, E5 C 5309/97
- AG Hagenow 1 C 962/98
- AG Hermeskeil, 1 C 23/98
- AG Aschaffenburg,15 C 3163/95
- AG Greifswald, 42 C 516/98
- AG Pforzheim 3 C 448/99
- AG Königstein, 23 C 272/97
- XX AG Oldenburg, E2 C 2145/99
- AG Göttingen, 23 C 249/97
- AG Stollberg, 3 C 687/98
- AG Luckenwalde, 21 C 89/99
- AG Lüdinghausen, 4 C 133/99
- AG Essen, 18 C 37/99
- AG Wesel, 5 C 334/99
- AG Euskirchen13 C 10/99
- AG Wesel, 5 C 474/99
- AG Duisburg 51C 156/99
- AG Oldenburg E 1 C 1183/99 (XVI)
- AG Heidelberg 20 C 35/00
- AG Siegburg 4 C 102/99
- AG Pforzheim 6 C 128/00
- AG Pforzheim 6 C 69/00
- AG Bernkastel-Kues 4 C 179/99
- AG Homburg c 41/97
- AG Pirmasens 5 C 147/99
- AG Bautzen 3 C 1250/97
- AG Wesel, 5 C 412/98
- AG Verden 2 C 444/97
- AG Gemünden/Main 14 C 211/99
- AG Brandenburg 8 C 554/98
- AG Brandenburg 8 C 285/98
- AG-Aachen 80 C 333/99
- AG Neunkirchen 4 C 1105/99
Strafsachen im Bereich Mietnebenkosten und Betriebskosten
- Staatsanwaltschaft Krefeld 19 JS 86/99
Schiedsrichterfunktion nach §§ 1025 ZPO
Erstmals wurde ich jetzt in einem Streitfall wegen Mietnebenkosten und Betriebskosten nach Benennung durch eine IHK als Einzelschiedsrichter, §§ 1025 ff ZPO bestellt.
Privatgutachten
Parallel zu meiner Arbeit als Gerichtsgutachter werde ich auch umfangreich als Privatgutachter beauftragt. Referenzen sind hier auf Anfrage jederzeit möglich
Besonders häufig bei fehlerhaften Mietnebenkostenabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen sind nach meiner bisherigen Erfahrung:
- buchhalterisch unrichtig zugeordnete Kostenbestandteile.
- Manipulationen durch Rückverrechnungen von Rabatten, Provisionen, Rückvergütungen für Mindermengen ohne Gutschrift zugunsten der Kostenträger. Dies sowohl in der Immobilienbewirtschaftung, als auch im industriellen Beschaffungsbereich.
- Nicht sachgerechte Zuordnungen der Verkehrsflächen zu den einzelnen zu nutzenden Miet- und Betriebsflächen.
- Unrichtige Flächenaufmaße als Grundlage der Kostenverteilung.
- Fehlerhafte Zuordnungen von Infrastruktureinrichtungen, wie Aufzüge, Rolltreppen und allgemeine oder spezielle Verkehrsflächen.
- Fehlerhafte Kostenaufteilung zwischen Werbe- und Mietergemeinschaft, z.B. in Einkaufs- Centern oder Ladenstraßen.
- Unrichtige, nicht vertragsgerechte Kostenaufteilung bei gemeinsam betriebenen Service- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Kasino, Werkstätten, Fuhrpark, Hausmeisterdienste) im Industrie- und Verwaltungsbereich.
- Fehlerhafte Zuordnung von Brandmelde- und/oder Klimaanlagen.
- Nicht sachgerechte Belastungen einzelner Mietflächen, wie z.B. vermietete Parkhäuser, bei gleichzeitig höherer Belastung anderer Mietflächen.
- Fehlerhafte Zuordnungen von Haustechnikpersonal, Hausmeisterservice, Bewachungs- und Reinigungspersonal.
- Unrichtige Verrechnungen von Energielieferungen (Öl, Gas, Strom, Fernwärme) durch gemeinsame Tankanlagen oder falsch abgelesener, installierter und/oder zugeordneter Messeinrichtungen.
- Abrechnungen von nachträglichen Investitionen in die Bausubstanz oder Verrechnung der Instandhaltungskosten über Mietneben- und Betriebskosten.
- Unzulässige Pauschalierungen von Mietnebenkosten ohne konkreten Kostennachweis.
- Verstöße gegen die Heizkostenverordnung, wie z.B. Nutzung von Messeinrichtungen, deren Eichgültigkeitsdauer abgelaufen ist, oder nicht vollständige Erfassung der beheizten Räume.
- Abrechnungen von allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Eigentümers/Verwalters über Mietneben- und Betriebskosten.
- Nichtberücksichtigung eventueller Leerstände innerhalb eines größeren Objektes.
- Unzulässiger oder ungeeigneter Verteilungsschlüssel für die Kostenverteilung.
- Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit, z.B. durch Ausschaltung des Wettbewerbes bei der Auftragsvergabe zu Lasten der Flächennutzer.
- Unzulässige Ver- und Berechnung der selbst in Blockheizkraftwerken oder Solaranlagen erzeugten thermischen und elektrischen Energie.
- Falsche Verrechnung des Brauchwassers und Abwassers bei Regenwassersammelanlagen.
- Vertragsmängel, die letztendlich die Umlage der anfallenden Betriebskosten ausschließen.